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Schweiz & Großbritannien - Kabotageverbot!

Achtung: Großbritannien ist kein EU-Mitglied mehr. Für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen gilt das Interbus-Abkommen.

Danach sind Kabotageverkehre in Großbritannien (England, Schottland und Wales) für EU-Unternehmen grundsätzlich verboten. Es ist nicht zulässig, Fahrgäste ausschließlich innerhalb dieser britischen Landesteile aufzunehmen und wieder abzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teil der Passagiere innerbritisch befördert werden (wie z.B. bei Schüleraustauschfahren, wenn vor Ort die britischen Schüler bei Ausflügen mitfahren). Eine einzige Ausnahme besteht auf der irischen Insel für Verkehre zwischen Irland und Nordirland.


Deutsche Busunternehmen können für Kabotagedienste in Großbritannien auch keine (Sonder-)Genehmigungen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einholen, da das BALM hierfür keine Berechtigung besitzt. Gleiches gilt auch für die Schweiz. Auch hier gilt striktes Kabotageverbot.