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Italien: Fahrverbote auf der beliebten Amalfitana - Stand: 02.04.2026

Die Amalfitana, eine der beliebtesten Touristenstraßen Süditaliens, ist seit Jahren im Frühjahr und in der Urlaubssaison für Pkw nur eingeschränkt befahrbar. Folgendes sollten Reisende wissen:

Die neuen Bestimmungen für 2026 liegen zwar noch nicht im Detail vor. Dennoch dürfte der Verkehr auf der Amalfitana schon wie in den Vorjahren zu folgenden Zeiten reduziert werden:

Für Pkw gilt folgendes wechselseitiges Fahrverbot (an geraden Tagen dürfen Autos mit geraden Endziffern beim Kfz-Kennzeichen nicht fahren, an ungeraden jene mit ungeraden Endziffern) von 10 bis 18 h:

  • 28.3. bis 6.4. April (Karwoche und Ostern): an allen Tagen
  • Mitte April bis Anfang Mai: an allen Tagen
  • 1. Juni bis 31. Juli: nur Samstage, Sonntage und Feiertage
  • von 1. August bis 30. September: an allen Tagen

Für wen gilt das Fahrverbot an der Amalfiküste?

Die Regelung gilt auch für Pkw mit ausländischen Kennzeichen, für Mietwagen und Touristenbusse. Reisende, die entlang der Fahrverbotsstrecke an der Amalfitana eine Unterkunft gebucht haben, sind nur am Tag der An- und Abreise von den Fahrverboten von der Regelung ausgenommen. Sie sollten eine Reservierungsbestätigung vorzeigen können.

Ausgenommen vom Fahrverbot sind Taxis, Motorräder und Vespas sowie andere Zweiräder.